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Kölner Landgericht verbietet der Telekom die DSL-Drosselung

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Ein Urteil, auf welches die Netzgemeinde blickte. Das Kölner Landgericht verbietet der Telekom die geplante DSL-Drosselung. Die wollen sich das aber wohl nicht gefallen lassen.

Der Schock war groß als bekannt wurde, dass die Telekom in Zukunft unsere DSL-Anschlüsse, nach einer bestimmten Menge an verbrauchtem Traffic, drosseln wolle. Die Flatrate wäre dann schliesslich keine echte Flatrate mehr, wenn nach bspw. 75 GB der gemietete 16.000er Anschluss nur noch auf DSL 2000 Niveau läuft – Und zuvor sollte die Geschwindigkeit sogar nur auf bis zu 384 kBit/s heruntergefahren werden. Sofort wurden Petitionen gestartet welche an das Unternehmen selbst, aber auch an die Staatsorgane dieses Landes gingen, mit der bitte sich einzuschalten. Vor der Wahl wollten das auch einige tun, nun scheint das jedoch wieder vergessen zu sein…!

Das Landgericht in Köln hat sich dieser Sache nun aber angenommen, nachdem die Verbraucherzentrale in NRW Klage einreichte. Und dieses entschied ganz klar für den Kunden. Die Vertragsklausel, nach einer gewissen Menge an verbrauchtem Traffic Drossel zu wollen, ist somit unzulässig. Laut den Richtern steigt der Bedarf nach Bandbreite ständig und somit würde es nicht nur die “Power-User” treffen, sondern auf kurz oder lang alle Kunden. Dass ist das gleiche Argument, welches die “Drossel-Gegner” immer wieder ins Feld führen.

Die Telekom scheint das jedoch anders zu sehen. Nach eigenen Angaben könne die Telekom das Urteil nicht nachvollziehen. Aus diesem Grund möchte man nun das Urteil genau prüfen und ggf. in die Berufung gehen.

Für die Netzgemeinde ist das jedoch schon ein mal ein kleiner Sieg. Natürlich wird die Telekom nicht von ihrem Plan ablassen, weshalb noch ein langer Weg gegangen werden muss um die Netzneutralität zu wahren.


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